Grundzüge des Personalmanagements

Das Personalmanagement (Human Resource Management) beschäftigt sich als Teil der Betriebswirtschaft mit dem Produktionsfaktor Arbeit und dabei insbesondere mit dem Personal eines Unternehmens.
Hauptaufgabe ist die Bereitstellung von Arbeitskräften und deren zielorientierter Einsatz im Unternehmen durch Wahrnehmung der eingeräumten Führungsfunktion in der Unternehmenshierarchie.
Dabei wird entweder direkt auf bestimmte Personen (z.B. durch Ausspruch einer Kündigung) oder indirekt durch Bestimmung der Strukturen einer Organisation (z.b. durch Festlegung einzelner Arbeitsanforderungen) mit dem Ziel eingewirkt, wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes und/oder bestimmte soziale Ziele zu erreichen.
Nachdem sich das Personalmanagement vom Beginn der Industrialisierung an auf die reine Verwaltung der Arbeitskräfte eines Unternehmens beschränken konnte, stellten sich, bedingt durch den hohen Arbeitskräftebedarf nach dem 2. Weltkrieg, gänzlich neue Aufgaben. Arbeitskräfte mussten nunmehr gezielt den ständig wachsenden und einer stetigen Änderung unterworfenen Arbeits- und Leistungsbedingungen "angepasst" werden.
Durch die Einführung immer neuer Rechtsvorschriften im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts kam es, insbesondere mit dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 (BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz 1976 zu einer Institutionalisierung des Personalmanagements und damit in Folge zu dessen Integration in die Führungsebene eines Unternehmens.
Dort ist das Personalmanagement in kleinen und mittleren Betrieben meist auf der 2. und 3. Leitungsebene, in Großunternehmen schon wegen der mit steigender Personalzahl immer komplexeren Regelungsmaterie auf der 1. und 2. Leitungsebene angesiedelt.